Gemeinnützig. Ehrenamtlich. Für alle Feuerwehren.
Firemon 112 ist und bleibt gemeinnützig – für alle Zeit. Im Dezember 2022 haben 12 engagierte Kameradinnen und Kameraden den Verein Firemon 112 gegründet, um den langfristigen Fortbestand des Projektes auf viele Schultern zu verteilen. Seit dem 18.09.2024 ist Firemon 112 e.V. als gemeinnütziger Verein vollständig anerkannt. Heute zählt der Verein 17 Mitglieder.
Die Satzung sieht vor, jeder interessierten BOS-Organisation – insbesondere Feuerwehren – die Nutzung kostenfrei zu ermöglichen. Die laufenden Kosten werden durch aktive Mitgliedschaft oder Spenden i.H.v. 50 € pro Jahr gedeckt. Je mehr Wehren Firemon 112 verwenden, desto eher trägt sich das Projekt langfristig.
Vorstand
Vorsitzender
Patrick Moldenhauer
Feuerwehr Norderbrarup
Stv. Vorsitzender
Jannes Nagelschmidt
Feuerwehr Kappeln Innenstadt
Schriftwart
Christoph Wacker
Feuerwehr Norderbrarup
Kassenwart
Ralf Rieger
Privates Mitglied
Mitglieder
Christian Heide
Feuerwehr Süderbrarup
Christine Moldenhauer
Privates Mitglied
Esther Heide
Katastrophenschutz Schleswig-Flensburg
Jasper Hentschel
Feuerwehr Süderbrarup
Jennifer Moldenhauer
Feuerwehr Norderbrarup
Jens Moldenhauer
Feuerwehr Norderbrarup
Marcel Matt
Privates Mitglied
Martin Knackstedt
Feuerwehr Steinfeld
Oliver Voß
Feuerwehr Rabenkirchen-Faulück
Stefan Petersen
Feuerwehr Süderbrarup
Stephan Kock
Feuerwehr Norderbrarup
Thomas Moldenhauer
Privates Mitglied
Wulf Nagelschmidt
Feuerwehr Norderbrarup
Der Vereinszweck von Firemon 112 e.V. ist es, BOS-Organisationen – insbesondere Feuerwehren – einen niederschwelligen Zugang zu digitalen Lösungen zu ermöglichen. Dieses Angebot soll für einen fixen Betrag von 50 € pro Jahr gewährleistet werden, unabhängig von Art und Umfang der Nutzung.
Aktuell ist der Verein auf Spendengelder angewiesen, die bislang überwiegend von Kameradinnen, Kameraden und Vereinsmitgliedern bereitgestellt werden. Besonders Unternehmen können einen wertvollen Beitrag leisten und damit für Werte wie Sicherheit, Gemeinwohl und Innovation eintreten.
Bankverbindung
Ab einem Spendenbetrag von 50 € erteilen wir eine steuerlich absetzbare Zuwendungsbestätigung nach § 50 Abs. 1 EStDV.